Baumpflege ist aktiver Klimaschutz.
Stellungnahme zum neuen Entwurf der Hamburger Baumschutzverordnung 2022
Baumpflegefachkräfte benötigen genügend Handlungsspielraum für die Umsetzung.
Seit Mai diesen Jahres liegt ein neuer Entwurf der Hamburger Baumschutzverordnung von 1948 vor, der den Klima- und Artenschutz mehr in den Fokus nimmt. Die meisten Hamburger Fachbetriebe für Baumpflege sehen sich dadurch zwar in der Bedeutung ihrer Arbeit bestärkt – kritisieren jedoch Einschränkungen in der jahreszeitlichen Umsetzung.
Hamburg, August 2022 – Unter dem Aspekt der zunehmenden Verdichtung der Stadt gewinnen Bäume an klima- und artenschutzrelevanter Bedeutung für Mensch und Tier. Der Bedarf an neuen Lebensräumen für die wachsende Stadt und der Schutz der Bäume schaffen ein Spannungsfeld in dem sich Baumpfleger*innen täglich fachkundig bewegen. Sie beraten und vermitteln zwischen Architekt*innen, Städteplaner*innen, Behörden, Be-/und Anwohner*innen und Naturschützer*innen. Sie führen Baumpflegearbeiten in öffentlichen und privaten Bereichen durch – immer an den Vorgaben der Baumschutzverordnung ausgerichtet. Neuerungen zum Baumschutz haben also grundlegende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Baumpflegefachkräfte. Die Einschränkungen ergeben sich aus der ungenauen Verwendung des Begriffs „Sommerfällverbot“. Demnach ist es verboten, Bäume, Hecken und andere Landschaftsteile im Zeitraum 1.3. – 30.9. abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dabei ist ein fachgerecht, schonend durchgeführter Form- und Pflegeschnitt zur Gesunderhaltung der Bäume und unter Einhaltung des Artenschutzes ausdrücklich von der Regelung ausgenommen. (BNatSchG § 39.5.) Eine zeitliche Beschränkung komme nicht nur einem zeitweisen Berufsverbot gleich, sondern gefährdet auch die Sicherheit für Mensch und Verkehr.
Fachlich herrscht Übereinstimmung darüber, dass Pflegeschnitte in den Sommermonaten für die Baum- und Pflanzengesundheit optimal sind, und vor jeder Maßnahme artenschutzrechtliche Prüfungen verpflichtend durchgeführt werden müssen. Im vorliegenden Hamburger Entwurf fehlt der Begriff „fachgerechte Baumpflege“ allerdings gänzlich. Wird ein schonender Form- und Pflegeschnitt teilweise verboten, werden erhebliche Teile der baumpflegerischen Arbeiten, der gärtnerischen Gestaltung sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherheit während mehrerer Monate im Jahr unterbunden. Dies steht im Widerspruch zur Wertung des Bundesgesetzgebers, die einen uneingeschränkten Pflegeschnitt im Sommer ausdrücklich vorsieht.
In den Sommermonaten sollte daher in Hamburg eine fachgerechte Baumpflege vorbehaltlos erlaubt sein, so könnten auch Obstbäume auf Grund ihrer ökologischen Funktion unter Schutz gestellt werden, wie es auch der NABU übereinstimmend fordert. Eine weitere unzeitgemäße Wortwahl sehen die Baumpflegekräfte bei der Vorgabe der Ersatzpflanzungen.
Angesichts des Klimawandels wäre eine Festlegung auf „heimische Laubgehölze“ in Großstädten zu einschränkend. Die Wortwahl „standortgeeignete Pflanzen“ ist für eine zukünftige klimaresistente Begrünung Hamburgs vorzuziehen. Damit fachgerechte Baumpflege und -erhaltung langfristig zu mehr Klimaschutz führen, wünschen wir uns mehr Klarheit in den Vorgaben und eine ganzjährig uneingeschränkte Ausübung unserer Tätigkeit. Nur so kann Hamburgs Bevölkerung wachsen. Und seine Bäume können es auch.